Blasphemie!

Seit Anfang Januar ist es in Irland also strafbar, gotteslästerliche Äußerungen von sich zu geben. Nicht, dass sich der jeweilige Gott beschwert hätte, sondern die armen Gläubigen halten es einfach nicht aus, dass jemand etwas sagt, das ihnen nicht gefällt. Während der Karikaturist Kurt Westergaard nur knapp einem Attentat entgeht und ohnehin ständig von Leibwächtern bewacht werden muss, hält Irland es also für angebracht, diese Idioten auch noch gesetzlich zu schützen.

Bumm!

Der für mich einzige Grund, warum die Gefühle religiöser Menschen besonderen Schutzes bedürfen, ist eine vermeintliche Zerbrechlichkeit ihres Glaubens. Denn man darf sich ja weiter über Schwule, Frauen, Behinderte, Ausländer, Männer, Journalisten, Anwälte, Linke, Rechte, CDU-ler, FDP-ler, Grüne, Politiker, Sportler, Esoteriker, Skeptiker, Wissenschaftler, Dumme, Kluge, Rollenspieler, Dicke, Dünne, … lustig machen oder negativ äußern. Aber Religion? Wahrscheinlich stehen so viele Gläubige so kurz vor dem atheistischen Abgrund, dass ein kleiner Witz oder ein dummer Spruch sie über die Klippe schicken würde.

Interessant ist natürlich auch die Frage, was zur Blasphemie erklärt wird. Darf ich mich über Zeus lustig machen? Über Krishna? Über Scientology? Über die Moon-Sekte? Oder kann ich Angela Merkel zu meiner Schutzgottheit erklären und dann von allen Kabarettisten Unterlassung verlangen? Oder muss ich dazu erst mit Gewalt drohen, bevor Angela nicht mehr kritisiert werden darf? Denn das darf man dabei nicht vergessen, dass der Vorwurf von Gotteslästerlichkeit sich ja sehr schnell auch auf die Kirche bezieht. Gerade die irische katholische Kirche hat ja in letzter Zeit mit sehr viel Missbrauchs-Schindluder von sich reden gemacht, da wäre es natürlich schön, wenn diejenigen, die sich da im Auftrag des Herrn an Kindern vergriffen haben, gesetzlich vor Kritik geschützt würden.

Na ja, das Gesetz definiert Blasphemie ja als »die Veröffentlichung oder Äußerung von Inhalten, die beleidigend oder missbräuchlich in Bezug auf Dinge sind, die von irgendeiner Religion als heilig angesehen werden, wodurch bewusst Aufregung bei einer substanziellen Zahl von Anhängern dieser Religion verursacht wird.« Also ist die Kirche vielleicht doch nicht sicher – wohl aber diese komischen Leute, die ihren Vermieter verklagen, weil sie durch das automatisch angehende Licht im Flur am Sabbat nicht mehr rausgehen können, denn dadurch würden sie ja Arbeit verrichten. Oder die Leute, die Homosexualität nach der Bibel für eine Sünde halten. Was ist mit den Gegnern von Abtreibung? Das Leben ist heilig, darf ich jetzt nicht mehr pro Abtreibung sprechen? Bin ich dann gotteslästerlich? Frag mal, wie viele Fundamentalisten sich aufregen, wenn man pro Abtreibung ist.

Die Strafe bei diesem Gesetz ist bis zu 25.000 Pfund. Also bloß nichts gegen die Verschleierung von Frauen sagen, oder weibliche Genitalverstümmelung, oder männliche Beschneidung, oder das Priesteramt und Zölibat, oder Marien-Erscheinungen auf Toast, oder die Lichtarbeiter mit ihren Engeln, oder dass die Moon-Sekte wildfremde Menschen verheiratet und glaubt, durch eine gesunde Ehe ließen sich sowohl Aids als auch Kriege beenden, oder…

Dass so ein Mist in einem europäischen Land Gesetz werden kann, ist beängstigend.

Und weil ich nicht die rechten Worte finden will, überlasse ich den Schluss Pat Condell. Wahrscheinlich könnte man jedes Video von ihm verlinken, aber hier spricht er über die jährliche UN-Resolution zur Wahrung religiöser Gefühle, und das passt zum Thema. Er macht einfach Redefreiheit zu einer für ihn heiligen Sache – theoretisch müssten also die irischen Politiker für das Gesetz Strafe zahlen. Mit diesem Gedanken übergebe ich an Pat Condell.

Und ein Follow-Up zu Irland:

Comments 7

  1. avatar NW wrote:

    Nun auch hier die unreflektierte Empörung, die ich eigentlich im Juli erwartet hätte, immerhin ohne die überdramatisierende Verurteilung eines ‘Rückschritts ins Mittelalter’.
    Da es etwas lang ist, eine Kurzzusammenfassung der Argumente:
    1. Es gibt einen guten Grund für den Gesetzesartikel, nähmlich, dass die Verfassung dies bereits vorschreibt.
    2. Wenn ein solches Gesetz verabschiedet wird, ist der Irische Artikel ein gutes Beispiel dafür, wie der Vergleich mit deutschsprachigen Ländern zeigt.
    3. Aufgrund von Parallelen zur Volksverhetzung ist es Sinnvoll, die Verletzung religiöser Gefühlen auch im Strafgesetz aufzunehmen(, wenn Volksverhetzung drin sein soll), wenn auch möglicherweise unter einer allgemeinen “Volksverhetzung” oder “Rassismus” -strafnorm.
    4. Unsinnige Suggestion in deinem Beitrag durch wahllose Vermischung von allgemeinsprachlicher Blasphemie, dem irischen Gesetz und Volksverhetzung.

    ——–1—————
    Zunächst mal die positive Seite des Gesetzes: Es setzt nach vielen Jahren einer Ungewissheit die Verfassung um (“The publication or utterance of blasphemous, seditious, or indecent matter is an offence which shall be punishable in accordance with law.”) und bringt Rechtssicherheit sowie die Einschränkung der Willkür, indem sowohl der Tatbestand der Gotteslästerung definiert als auch die Konsequenzen.

    Der Artikel hat drei Absätze, von denen einer im Beitrag unterschlagen und ein anderer Verkürzt wird:
    1. Straffmass ist bis 25000 Euro
    2. Voraussetzung für Blasphemie ist a) in grober Weise beleidigend (beschimpft? verspottend? – “abusive or insulting”) von für heilig gehaltenen ‘Dingen’ (matters) und dadurch bei einer substantiellen Anzahl von Anhängern dieser Religion Empörung hervorruft, und b) die Verursachung der Empörung beabsichtigt ist [Vermutung: Eventualvorsatz bzw. billigende Inkaufnahme gilt als Absicht]
    3. Die Blasphemie ist gerechtfertigt (defence to proceedings), wenn eine vernünftige Person einen literarischen, künstlerischen, politischen, wissenschaftlichen oder akademischen Wert in der Sache sieht, welche die Beleidigung verursachte.

    Posted 12 Jan 2010 at 13:09
  2. avatar Patrick wrote:

    Wow, vielen Dank. Das werde ich bei Gelegenheit überprüfen und dann noch mal verwursten. Es sieht also schlimmer aus, als man denkt :)

    Nur kurz: man hätte natürlich die Möglichkeit, entweder die Verfassung umzusetzen oder aber die Verfassung entsprechend zu ändern. Je neuer ein Gesetz, umso unverständlicher, dass es geschaffen wird – während Altlasten ja gerne mal über ihre Zeit hinaus in Büchern stehen bleiben.

    Was den Tatbestand angeht, so ist es tatsächlich so, dass ich den Wert einer Kritik nachweisen muss, wenn ich so “heiße” Themen anfasse wie Abtreibung oder Frauenrechte im Islam. Anstatt also den ersten Schutz in der Meinungsfreiheit zu haben, muss ich hier eine Ausnahme vom Gesetz darlegen und auf angenehme Richter hoffen – wie man mit dem Hamburger Gericht und Internet-Sachen sieht, wird sich dann gerne vom Kläger ein genehmes Gericht gesucht.

    Dabei ist es einerseits so, dass ich auch keinen besonderen Rechtsgrund für das Verbot der sog. Holocaust-Lüge und ähnlicher rechtsradikaler Ansichten sehe. Direkte Hetzreden und Aufrufe zur Gewalt sind ja bereits gesetzlich geregelt.

    Es stimmt also, hier war die Empörung, dass im Jahr 2010 so ein Unsinn Gesetz werden kann, vordringlich handlungsbegründend.

    Posted 12 Jan 2010 at 15:04
  3. avatar NW wrote:

    Huch, der Text scheint zu lang gewesen zu sein, dass er nur Halb geschluckt wurde.

    Ich versuchs mal mit den Einzelteilen, wobei Teil 3 auch als Versuch zu verstehen ist, wieso ein solches Gesetz in die heutige Zeit passt, um ein wenig Widerspruch zu erzeugen.

    Posted 12 Jan 2010 at 16:03
  4. avatar NW wrote:

    ————-2——————
    Zur Relativierung des Artikels ein Vergleich mit einem Vergleichbaren Artikel in den drei deutschsprachigen Ländern (Gesetze hab ich vergessen, vermutlich sind es die Strafgesetzbücher, Artikel sind für D 166, A 188,189, CH 261). In Grossbritannien wurde ein entsprechender Artikel etwa 2008 gestrichen. Als Nichtjurist nehme ich mir das Recht auf mögliche Fehlinterpretationen raus.

    1. Strafmass: D: “Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe”, CH 180 Tagessätze, A ‘Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen’. Im Vergleich ist IRL etwa auf gleicher Ebene wie die CH (für einen vernünftigne Vergleich müsste ich auch die allgemeinen Strafmasse kennen, die in der CH im Vergleich zu D meist deutlich niedriger sind).

    2. Gegenstand (IRL: “publishes or utters matter” “in relation to matters held sacred by any religion”
    D: “Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses” sowie “im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche”
    A: “öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft” sowie “[...] unmittelbar gewidmeten Gegenstand
    auf eine Weise Unfug treibt”
    CH: “Wer öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in
    Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder
    verspottet oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt,
    wer eine verfassungsmässig gewährleistete Kultushandlung böswillig
    verhindert, stört oder öffentlich verspottet,
    wer einen Ort oder einen Gegenstand, die für einen verfassungsmässig
    gewährleisteten Kultus oder für eine solche Kultushandlung bestimmt
    sind, böswillig verunehrt,”

    Besondere Qualifikation
    IRL: a) “>>grossly<< abusive or insulting" "causing outrage among a substantial number" sowie b) "intends"
    D: "geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören"
    A: "geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen,"
    CH: "böswillig" als "intend"

    3. Rechtfertigungsgrund: In D,A,CH gibt es keine expliziten Gründe, in IRL gibt es (in meiner nicht zwingend richtigen Leseart) explizite Gründe für die Straffreiheit.

    Fazit:
    Der Irische Artikel ist in der Strafe relativ milde, hat den eingeschränksten Gegenstand und beinhaltet einfache Rechtfertigungsgründe. Pointiert ausgedrückt: Die bewusste, böswillige Hetze gegen wesentlich Aspekte einer Religion mit der alleinigen Absicht der Beleidigung, Beschimpfung und Verspottung und nichts anderes wir unter Strafe gestellt.

    Was Geschützt wird kann im Titel des CH-Artikels gesehen werden: Schutz der Glaubens- und Kultusfreiheit vor Störung.

    Posted 12 Jan 2010 at 16:04
  5. avatar NW wrote:

    ————-3——————
    Da mir in Bezug auf Volksverhetzung die Irische Situation nicht Bekannt ist, beschränke ich mich im Folgenden auf die Situation in deutschsprachigen Ländern und lasse die Störung von Kultushandlungen sowie Entweihung/Verunehrung von Gegenständen aussen vor. Ein Blick auf die Volksverhetzungsartikel zeigt:

    D: Art. 130 Strafgesetz
    ” Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
    1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. ”

    A: § 283 StGb

    ” (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
    (2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht. ”

    CH: Art. 261bis StGb

    “Rassendiskriminierung

    Wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft,

    wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung der Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet sind,

    wer mit dem gleichen Ziel Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt,

    wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht,

    wer eine von ihm angebotene Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, einer Person oder einer Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion verweigert,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.”

    - Ziel ist die wahrung des öffentlichen Friedens/Ordnung (D,A)
    - Verboten ist die Beschimpfung von bestimmten (Volk, Ethnie, Religion) Bevölkerungsruppen auch per se (A,CH) aufgrund der Verletzung der Menschenwürde (A, CH, Interpretation von D)
    - Die Bestrafung ist höher als bei ‘Blasphemie’

    Diese Artikel sind ähnlich zu den ‘Gotteslästerungparagraphen’, mit einem zentralen Unterschied: Volksverhetzung schützt Volksgruppen, anstelle von bestimmten ‘Weltanschaulichen Inhalten’.

    Wieso sollten diese Inhalte (gesondert) geschützt werden?
    - Wahrung des öffentlichen Friedens: Religion ist in gleichem (oder stärkerem) Ausmass wie Ethnie geeignet, identitässtiftende Abgrenzung zu erreichen und dadurch im Fall von Gruppen-Konflikten den öffentlichen Frieden zu gefährden. Gerade Irland mag hier besonders sein, da im nörldichen Nachbar ein gewalttätiger Konflikt entlang ethnischen und religiösen Linien bis vor Kurzem mit Gewalt ausgetragen wurde.
    - Schutz der Menschenwürde: Aufgrund des hohen Identifikationspotentials (gegen innen und aussen) von Religionen, kann ich eine Person oder eine Gruppe von Personen gezielt herabsetzen indem ich die Strohpuppe des Glaubensinhalts angreiffe anstelle der Personengruppe.
    - Schutz der Kultus- und Glaubensfreiheit: Umfasst vor allem den Umgang mit Objekten

    ‘Gotteslästerungparagraphen’ schützen die gleichen Rechtsgüter wie Volksverhetungsparagraphen, da sie jedoch den indirekten Weg über den starken Identitätsstiftenden Aspekt von Religiösem nimmt, werden auch tiefere Strafmasse angesetzt. (Letzteres muss nicht historisch so gewesen sein).

    Posted 12 Jan 2010 at 16:04
  6. avatar NW wrote:

    Das nächste mal mach ichs richtig und verzichte auf die Grösser bzw. Kleiner Zeichen. Ich hoffe, du kannst Kommentare Löschen

    —————4—————————–
    “Denn man darf sich ja weiter über Schwule, Frauen, Behinderte, Ausländer, Männer, Journalisten, Anwälte, Linke, Rechte, CDU-ler, FDP-ler, Grüne, Politiker, Sportler, Esoteriker, Skeptiker, Wissenschaftler, Dumme, Kluge, Rollenspieler, Dicke, Dünne, … lustig machen oder negativ äußern. Aber Religion? Wahrscheinlich stehen so viele Gläubige so kurz vor dem atheistischen Abgrund, dass ein kleiner Witz oder ein dummer Spruch sie über die Klippe schicken würde.”

    Hier wird suggeriert, dass ‘hate speech’ erlaubt sei, aber nur für die Religion durch das ‘Blasphemiegesetz’ aufgehoben wird. In Wahrheit scheint es da eher eine Gleichbehandlung gegeben zu sein

    “‘In Ireland, the right to free speech is guaranteed under the Constitution (Article 40.6.1.i). However, the Prohibition of Incitement to Hatred Act, proscribes words or behaviours which are “threatening, abusive or insulting and are intended or, having regard to all the circumstances, are likely to stir up hatred” against “a group of persons in the State or elsewhere on account of their race, colour, nationality, religion, ethnic or national origins, membership of the travelling community or sexual orientation.” ‘”
    vgl. http://en.wikipedia.org/wiki/Hate_speech#cite_note-19

    Das Gesetz befasst sich nicht mit Personengruppen, sondern religiösen Inhalten.

    “Also ist die Kirche vielleicht doch nicht sicher – wohl aber diese komischen Leute, die ihren Vermieter verklagen, weil sie durch das automatisch angehende Licht im Flur am Sabbat nicht mehr rausgehen können, denn dadurch würden sie ja Arbeit verrichten. Oder die Leute, die Homosexualität nach der Bibel für eine Sünde halten. Was ist mit den Gegnern von Abtreibung? Das Leben ist heilig, darf ich jetzt nicht mehr pro Abtreibung sprechen? Bin ich dann gotteslästerlich? Frag mal, wie viele Fundamentalisten sich aufregen, wenn man pro Abtreibung ist.”

    Abs. 2 des Artikels, der auch paraphrasiert wurde, ist allein schon so einschränkend, dass diese Beispiele keine Anwendung bedeuten. Ansonsten wird auch Abs. 3 unterschlagen, der Freiheiten der Kunst, Wissenschaft und Politik garantiert.

    Und zum Abschluss noch ein Vorwurf der schlechten Recherche oder mangelnden Begründung von

    “Dass so ein Mist in einem europäischen Land Gesetz werden kann, ist beängstigend.”

    Es ist in vielen europäischen Ländern Gesetz:

    “‘The Parliamentary Assembly of the Council of Europe in Strasbourg adopted on 29 June 2007 Recommendation 1805 (2007) on blasphemy, religious insults and hate speech against persons on grounds of their religion. This Recommendation set a number of guidelines for member states of the Council of Europe in view of Articles 10 (freedom of expression) and 9 (freedom of thought, conscience and religion) of the European Convention on Human Rights. The Assembly held that blasphemy should not be a criminal offence.[7]

    In place of blasphemy or in addition to blasphemy in some European countries is the crime of “religious insult”. A religious insult is forbidden in Andorra, Cyprus, Croatia, the Czech Republic, Denmark, Spain, Finland, Germany, Greece, Iceland, Italy, Lithuania, Norway, the Netherlands, Poland, Portugal, Russian Federation, Slovakia, Switzerland, Turkey and Ukraine.[8]

    On 23 October 2008, the Venice Commission, the Council of Europe’s advisory body on constitutional matters, issued a report about blasphemy, religious insult, and incitement to religious hatred.[9] The report noted that, in Europe, blasphemy is an offence only in Austria, Denmark, Finland, Greece, Italy, Liechtenstein, the Netherlands, and San Marino. In its conclusions, the report stated “it is neither necessary nor desirable to create an offence of religious insult” and “the offence of blasphemy should be abolished”. ‘”
    vgl. http://en.wikipedia.org/wiki/Blasphemy_law#European_initiatives

    Aber der Artikel wird wohl mehr Ausdruck der Empörung sein, dass es ein Gesetz gegen “Blasphemie” geben kann, denn eine Auseinandersetzung mit dem Thema, die ich mir eigentlich erhofft hätte.

    Posted 12 Jan 2010 at 16:16
  7. avatar Patrick wrote:

    Ich habe die Kommentare kopiert und werde sie etwas übersichtlicher formatiert zu einem Blogbeitrag machen, bevor ich darauf eingehe. Erst mal vielen Dank für dieses ausführliche Feedback!

    Posted 13 Jan 2010 at 07:14

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  1. From Derangierte Einsichten - Blasphemie – Antwort on 13 Jan 2010 at 21:33

    [...] hat einen bzw. mehrere lange Kommentare zu meinem Beitrag abgegeben, die ich zunächst einmal aus den Kommentaren befreie, da sie dort nicht so übersichtlich zu lesen [...]

  2. From Derangierte Einsichten - Und Blasphemie zum Dritten on 14 Jan 2010 at 06:49

    [...] hat sich bei seinem Kommentar wirklich Mühe gegeben und mir durchaus Denkanstöße gegeben. Zunächst einmal gebe ich zu, dass [...]

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