Gebet erhört: es darf gebetet werden

Ich hatte ja über die Grundschule in Pesch geschrieben, die jeden Morgen mit einem Gebet begann, bis ein Elternpaar dagegen Einspruch erhob. Das Beten wurde kurzfristig wieder erlaubt, aber das betroffene Mädchen musste nicht mitbeten, dann wieder untersagt.

Jetzt darf endgültig wieder gebetet werden.

Die Lösung ist ganz einfach, die Eltern schicken ihr Kind auf eine andere Schule. So berichtet der hpd mit der schönen Eingangszeile.

Im niederrheinischen Pesch ist die christliche Welt wieder in Ordnung.

Wie es aussieht, hat das Schulministerium interveniert, um das Gebet wieder zu ermöglichen. Und ist sie nicht schön, die christliche Welt, wenn sie in Ordnung ist? Das unchristliche Kind ist von der Schule, und meinetwegen wird sie aus ihrem Freundeskreis gerissen, aber wenigstens muss man sie jetzt nicht mehr aktiv ausgrenzen, sondern darf sich auf die eigene Schulter klopfen, dass der Quälgeist weg ist.

Das ist die christliche Toleranz: es muss offen gebetet werden, auch an einer konfessionslosen Gemeinschaftsgrundschule, und wer da mitmacht, wird auch toleriert. Wer nicht, muss weg, damit er oder sie nicht stört.

Wobei das so eindeutig ja nicht war, gell? Nein, das nicht betende Kind kann sich, während die ganze Klasse betet, ja mit etwas anderem beschäftigen, vielleicht Hausaufgaben abschreiben oder so etwas. Solange es nicht stört, während Gott herbeigerufen wird. Klar, nur eine Verlegenheitslösung, darum haben wir jetzt ja endlich das gewünschte Happy End.

Rihanna ist zu ihrem Prügelfreund zurückgekehrt, und die Gemeinschaftsgrundschule in Pesch ist endlich ihren unchristlichen Störenfried los. Lasst uns feiern und dem CDU-Mann Lutz Lienenkämpfer zustimmen. Leute, die ihre Kinder nicht öffentlich mitbeten lassen wollen, zu einem Schulwechsel zu bringen, ist

ei(n) hochgradig wünschenswerte(r) Beitrag zur allgemeinen Wertevermittlung im Rahmen christlich-abendländischer Tradition.

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