Netzpolitik hat die PDF-Version eines Gutachtens online gestellt, das für den Bundestag erstellt wurde und Maßnahmen in Betracht zieht, wie man Internetzugang einschränken kann.
Werfen wir mal einen Blick hinein.
Die Sperrung von Internetseiten ist das neue In-Ding gegen Informationsfreiheit. Die Medienkonzerne gehen von der Verfolgung einzelner »Piraten« zur Praxis über, Provider unter Druck zu setzen, und unter der Maßgabe des Jugendschutzes (und Staatsicherheit) will nun auch die Bundesregierung in das Spiel einsteigen, das woanders schon nicht funktioniert.
Die Idee ist, einzelne Seiten zu sperren, wobei die gesperrten Seiten üblicherweise nicht nur nicht bekannt gegeben werden, sondern auch nicht die Maßgabe, nach der über Sperrung von Seiten entschieden wird. Diese fehlende Transparenz führt unweigerlich bereits dazu, dass auch »unschuldige« Seiten gesperrt werden. Den neuen Jugendschutz lasse ich mal weg, der ist auch anders schlimm genug.
Zum Gutachten. Zunächst werden drei Verfahren der Sperrung beschrieben und bewertet, DNS-Sperrung, IP-Sperrung und Proxy-Server.
Daher ist zum einen festzuhalten, dass Sperrungen durch die Access-Provider zwar technisch möglich sind, jedoch kann jede der drei aufgeführten Sperrtechniken mit einem vergleichsweise geringen Aufwand von dem Nutzer oder den Anbietern der Inhalte umgangen werden. Zum anderen bleibt bezüglich der Verhinderung des Zugangs zu bestimmten Webseiten festzuhalten, dass eine dauerhafte, zielgerichtete Sperrung ohne erhebliche Nebenwirkungen auf der Grundlage der gegebenen Internetstruktur nahezu unmöglich ist.
Das stimmt schon mal, selbst wenn man unberücksichtigt lässt, dass gesperrte Seiten möglicherweise abwandern und sivh andere Adressen zulegen. Darüberhinaus wird auch beschrieben, wie ungenau manche Sperrverfahren sind und auch, wie veraltete Datensätze zu unerwünschten Sperrungen führen können – im Endeffekt müsste man zusätzlich zur Einrichtung der Sperre auch noch regelmäßig die gesperrten Seiten prüfen, ob sie zu entsperren sind; wer aber sucht lange nach toten Links, wenn die Linkliste mehr als 100 Daten umfasst?
Eine Erklärung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) aus dem Jahre 2005, die sich im Juni desselben Jahres mit der Meinungsfreiheit im Internet befasste, sprach sich dafür aus, die Inhaltskontrolle allein den Nutzern zu überlassen.
Ja, das wäre ideal. Wird aber nicht passieren, denn da draußen im Netz sind ja so viele eklige Spinnen, und wer sich da einmal drin verfängt – nein, lieber sperren wir den Zugang zumindest teilweise. Damit unsere Kinder nicht von ihrem Computer missbraucht werden, müssen wir der ganzen Bevölkerung Fußketten anlegen. Und das, obwohl das Internet nicht mal so voller Pädophile ist, wie man gemeinhin annimmt, sondern die größte Gefahr für Kids von Gleichaltrigen ausgeht, die sie hänseln oder zu unüberlegten Taten bringen… genau wie im richtigen Leben, wer hätte das gedacht?
Der Bericht lässt auch Zweifel an der Zumutbarkeit solcher Sperren aufkommen, präsentiert dann aber ausgerechnet China als ein Modell, wie es trotzdem funktionieren kann. Machen wirs wie in China?
Ein Schelm, wer glaubt, dass die Sperren damit vom Tisch sind. Wieder Netzpolitik beschreibt, wie die Sache auf die EU ausgelagert werden soll, weil dann kann man sich in Deutschland ja dagegen aussprechen und »muss« es trotzdem umsetzen.
Nicht vergessen werden soll ein Link aufs Medienrauschen: England sperrt die Wayback-Machine als Kinderporno.

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